Konsumgut

Konsumgüter sind in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre Güter, die von Wirtschaftssubjekten zum Zwecke des Konsums verwendet werden. Komplementärbegriff ist das Investitionsgut. Das Kompositum „Konsumgut“ setzt sich aus dem Bestimmungswort „Konsum“ und dem Grundwort „Gut“ zusammen. Konsum bedeutet, dass dieses Gut einem Wirtschaftssubjekt entweder als Gebrauchsgut oder als Verbrauchsgut für den Eigenbedarf dient. Die Zuordnung zum Konsumgut hängt mithin nicht davon ab, ob ein Gut über seine Nutzungsdauer hinweg gebraucht (Gebrauchsgut) oder ob es zeitnah verbraucht wird (Verbrauchsgut). Entscheidend für ein Konsumgut ist die Art seiner Verwendung. Wird es einmalig verwendet, handelt es sich um ein Verbrauchsgut, bei mehrmaliger Nutzung spricht man vom Gebrauchsgut.[1]

Konsumgüter dienen nicht der Produktion für den Fremdbedarf, wie es bei Investitionsgütern der Fall ist.

  1. Ludwig G. Poth, Marcus Pradel, Gudrun S. Poth: Gabler Kompakt-Lexikon Marketing. 2003, S. 241.

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